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Kein Rauchverbot mehr in Bierkneipen |
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Sonntag, 14.09.2008 |
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Die Wirte jubeln: Das generelle Rauchverbot ist vom Tisch. Die
Koalitionsfraktionen wollen bis zum Jahresende "klar definieren“, unter
welchen Bedingungen weiter gequalmt werden darf. Berlin -
"Superklasse, jetzt ist das Affentheater vorbei!“ freut
sich Marlies Lange in der "Neuköllner Stub’n“. Die Sektkorken ließ sie
gestern in ihrer Rixdorfer Kneipe knallen, als sie erfuhr, dass ein
generelles Rauchverbot in Berlins Lokalen endgültig verworfen wurde.
Wie berichtet haben sich die Senatoren für Gesundheit und Wirtschaft,
Katrin Lompscher und Harald Wolf (beide Linke), beim umstrittenen
Nichtraucherschutzgesetz am Freitag auf eine Ausnahmeregelung für
kleinere Bierkneipen geeinigt. Weiterlesen in Tagesspiegel
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Rästelraten ums Rauchverbot - Die Quadratur der Bulette |
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Sonntag, 10.08.2008 |
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Seit der Lockerung des Rauchverbots für kleine Schankbetriebe rätseln
Wirte, welche Speisen dort erlaubt sind - selbst Experten kommen ins
Grübeln. Man muss einigermaßen stark sein, um die Fragen zu ertragen, die sich
inzwischen im Zusammenhang mit dem Nichtraucherschutz stellen: Macht es
zum Beispiel einen Unterschied, ob ein Wirt, der in seiner
Einraumkneipe das Rauchen erlauben will, seinen Gästen geschälte Äpfel
oder geschälte Erdnüsse serviert? Weiterlesen in Süddeutsche
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Rauchverbot Spezial: Was gilt für Mietwohnung und Arbeitsplatz? |
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Freitag, 8.08.2008 |
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Der blaue Dunst löst häufig Streit aus und nicht selten endet der Zwist
vor Gericht. Wegen der Gefahren des Passivrauchens gilt zum Schutz der
Nichtraucher ein umfassendes Rauchverbot in öffentlich zugänglichen
Räumen. Wo darf noch geraucht werden, was gilt am Arbeitsplatz und kann
der Vermieter ein Rauchverbot anordnen? Das Rauchverbot gilt für geschlossene, öffentlich zugängliche Räume in
öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, also zum Beispiel im
Bundestag, Bundesrat, in den Länderparlamenten, in Behörden und anderen
staatlichen Instituten. Weiterlesen in B2B
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Rauchverbot: Struck für bundesweite Ausnahmen für Eckkneipen |
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Donnerstag, 31.07.2008 |
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Berlin (Reuters) - Als erster führender Bundespolitiker hat sich
SPD-Fraktionschef Peter Struck für bundesweite Ausnahmen vom
Rauchverbot für kleine Eckkneipen stark gemacht. Struck lobte, dass das Bundesverfassungsgericht vorerst Ausnahmen für
kleine Kneipen erlaubte, die keinen gesonderten Raucherraum einrichten
können. "Ein generelles Rauchverbot hätte viele Kneipen in ihrer
Existenz bedroht", sagte Struck der "Bild"-Zeitung (Donnerstagausgabe). Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (ebenfalls SPD) solle nach der
Sommerpause mit Länderkollegen zusammen setzen, um eine einheitliche
Regelung zu finden, forderte Struck. Weiterlesen in Reuters
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