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Rheinland-Pfalz
Ein-Raum-Kneipen: Gericht kippt Rauchverbot
Dienstag, 7.10.2008

30.09 - Das rheinland-pfälzische Rauchverbot in kleinen Kneipen verstößt gegen die Verfassung. Die Landesregierung hat über ein Jahr Zeit, eine Neuregelung zu finden. - Das Rauchverbot belaste die Betreiber kleiner Kneipen in unzumutbarer Weise, begründete der Verfassungsgerichtshof in Koblenz sein Urteil am Dienstag. Die Betreiber von Ein-Raum-Gaststätten würden in ihrem Recht auf freie Berufsausübung und in ihrer Freiheit zur selbstständigen wirtschaftlichen Betätigung verletzt.

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Parteien wollen Einigung bei Rauchverbot
Donnerstag, 21.08.2008

Sozialausschuss vertagt Gesetzesänderung auf Oktober - Komplettes Verbot wohl passé - Mainz (ddp-rps). In der Debatte über die Ausgestaltung des rheinland-pfälzischen Rauchverbots wollen die Parteien nun aufeinander zugehen. Die FDP plädiere für einen gemeinsamen Änderungsantrag zum seit Februar bestehenden Nichtraucherschutzgesetz, sagte FDP-Gesundheitsexperte Peter Schmitz am Mittwochabend in Mainz. SPD-Gesundheitsexpertin Marianne Grosse signalisierte die Bereitschaft ihrer Partei zu einem gemeinsamen Vorgehen und bot allen Parteien Gespräche an.

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Rheinland-Pfalz: Nichtraucherschutzgesetz wird angenommen
Montag, 2.06.2008

Nach den ersten Erfahrungen mit dem rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetz gelingt die Umsetzung bisher weitgehend reibungslos, wie Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz im Vorfeld des Weltnichtrauchertages mitteilte. Auch große Teile der Gastronomie und viele Hotels unterstützten das Ziel, im Sinne des Gesundheitsschutzes die Passivrauchbelastungen zu mindern. Ob diese Zielsetzung durch die Verfassungsgerichte auch für die "Eckkneipen" bestätigt werde, bleibe weiter abzuwarten.

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Vorhang reicht als Qualmschutz nicht
Freitag, 2.05.2008

In einigen Bundesländern, darf in Kneipen geraucht werden - wenn die Nichtraucher ausreichend geschützt werden. Dabei muss sich der Wirt aber mehr einfallen lassen, als den Raum mit einem Vorhang zu trennen, meint ein Gericht. Koblenz -  In einer Gaststätte darf ein Raucherraum nicht nur durch einen Vorhang abgetrennt werden. Erforderlich ist "eine geschlossen zu haltende Tür" urteilt das Verwaltungsgericht Koblenz (Az.: 5 L 412/08.KO). Nur so ist nach Ansicht der Richter der Nichtraucherschutz gewährleistet.

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VG kontrolliert Rauchverbot
Dienstag, 26.02.2008

wbu. OPPENHEIM Seit knapp zwei Wochen gilt das Rauchverbot in rheinland-pfälzischen Gaststätten. Viele Wirte haben sich vorbereitet, haben Räume abgetrennt oder auch angebaut. So auch Udo Mittne vom Alt-Oppenheim in der Wormser Straße: "Ich habe einen Raucherraum separat eingerichtet und mit Lüfter versehen. Das hat mich rund 1000 Euro gekostet."

Trotzdem hat er in den letzten Tagen festgestellt, dass manche Stammgäste wegbleiben oder sogar in eine andere Wirtschaft gehen. "Durch eigene Erfahrung und Berichte von Gästen weiß ich, dass manche Gaststätten das Gesetz noch nicht umsetzen. In manchen wird fröhlich weitergeraucht", beschreibt Mittne.

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