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Hessen
Rauchverbot: Bußgelder für hessische Gastronomen
Sonntag, 14.09.2008

Die Geschäftsführer hatten nicht auf das Rauchverbot hingewiesen und so gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstoßen. Darüber hinaus wurden ihre Gaststätten nicht als Raucherclubs anerkannt. Die ersten wegen des hessischen Rauchverbots belangten Gastronomen müssen nun endgültig Bußgelder bezahlen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat ein Urteil bestätigt, nach dem die beiden Geschäftsführer dreier Frankfurter Gaststätten mit gehobenem Preisniveau Bußgelder zahlen sollten. Dies teilte das Gericht am Freitag mit. Mitarbeiter des Ordnungsamtes hatten den Angaben des Gerichts zufolge festgestellt, dass in keiner dieser Gaststätten auf das Rauchverbot hingewiesen wird, was nach dem hessischen Nichtraucherschutzgesetz erforderlich ist.

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Rauchverbot: Hessen will Rauchen in Eckkneipen wieder tolerieren
Donnerstag, 31.07.2008

Nachdem Karlsruher-Urteil zum Rauchverbot will Hessen nun auch wieder das Rauchen in Eckkneipen dulden. Dem Urteil zufolge darf in Kneipen wieder geraucht werden, sofern der Schankraum kleiner als 75 Quadratmeter ist und Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben. Das hessische Sozialministerium hat den kommunalen Ordnungsämtern des Landes empfohlen, das Rauchen in Eckkneipen nach dem Karlsruher Urteil wieder zu tolerieren. Danach darf in hessischen Gaststätten wieder geraucht werden, soweit diese über nur einen Schankraum verfügen, der kleiner als 75 Quadratmeter ist.

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Rauchverbot: Frankfurt erklärt Raucherclubs für rechtswidrig
Freitag, 16.05.2008

Das Frankfurter Amtsgericht hat eine Umgehung des Rauchverbots durch Raucherclubs für rechtswidrig erklärt. Das gesetzliche Rauchverbot in Hessen darf nicht durch eine Deklarierung von Gaststätten als private Raucherclubs umgangen werden. Das Frankfurter Amtsgericht hat am Mittwoch in einem Bußgeldverfahren zwei Geschäftsführer von drei Frankfurter Gaststätten verurteilt, die vom städtischen Ordnungsamt verhängten Bußgelder in Höhe von 300 beziehungsweise 450 Euro zu zahlen. Die Rechtsanwälte der Restaurantbetreiber haben angekündigt, das Urteil vor dem Oberlandesgericht anzufechten.

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Ministerin zieht Gesetz zurück
Dienstag, 6.05.2008

Frankfurt. Gastwirte sahen ihre Existenz bedroht, Nichtraucher frohlockten: Das seit gut einem halben Jahr in Hessen geltende Rauchverbot hat die Bevölkerung bewegt und Fronten geschaffen wie kaum ein anderes Gesetz zuvor. Das «Kulturgut Kneipe» sei extrem gefährdet, sagte der Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Hessen, Clauss Tiemeyer. Für die Mehrheit, die nicht rauche, sei es ein Segen, dass niemand mehr in Zügen, Bahnhöfen und der Gastronomie qualme, hielt der Chef der Landesstelle für Suchtfragen, Wolfgang Schmidt, dagegen.

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Hessen. FDP will Ausnahmen vom Rauchverbot
Dienstag, 6.05.2008

Die hessische FDP will für kleine Kneipen Ausnahmen von dem seit Oktober 2007 geltenden Rauchverbot durchsetzen. Die Betreiber von Einraumgaststätten ohne eigenen Raucherraum hätten seitdem Umsatzverluste erlitten, sagte der FDP-Landes- und Fraktionsvorsitzende Jörg-Uwe Hahn heute in Wiesbaden. Er verwies auf Urteile der Landesverfassungsgerichte in Rheinland-Pfalz und Sachsen, die zugunsten klagender Gastwirte geurteilt hätten.

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