Home arrow Forum
ZiZiZ-Forum
Willkommen, Gast
Bitte anmelden oder registrieren.    Passwort vergessen?
Rauchverbot und Ausnahmen in allen Bundesländern (1 Leser) (1) Gast
Zum Ende gehen Neues Thema Beliebt: 0
THEMA: Rauchverbot und Ausnahmen in allen Bundesländern
#94
admin (Admin)
Admin
Beiträge: 62
graph
Benutzer offline Hier klicken, um das Profil dieses Benutzers zu sehen
Rauchverbot und Ausnahmen in allen Bundesländern vor 3 Jahren, 10 Monaten Karma: 1  
Im Folgenden eine Übersicht über die Regelungen in den Bundesländern:

BADEN-WÜRTTEMBERG: Bereits seit 1. August 2007 gilt ein Rauchverbot in Gaststätten. Ausgenommen sind abgetrennte Raucherräume – allerdings nicht in Diskotheken – sowie Festzelte. Besonderheit: Nur die Gäste, nicht aber die Wirte zahlen bei Verstößen Bußgeld.

BAYERN: Rauchverbot seit 1. Januar. Auch abgetrennte Raucherräume sind untersagt. Das Verwaltungsgericht München bestätigte im April Ausnahmen für „geschlossene Gesellschaften“ wie Raucherclubs. Ausnahmen gelten auch bis 1. Januar 2009 für Bier- und Festzelte. Bußgelder zwischen 5 und 1.000 Euro.

BERLIN: Rauchverbot seit 1. Januar. Ausnahmeregeln gelten für separate Nebenräume, dort gibt es aber faktisch ein Servierverbot. Raucher müssen mit Geldbußen bis zu 100 Euro, Gastwirte mit bis zu 1.000 Euro rechnen. Bußgelder gibt es ab 1. Juli.

BRANDENBURG: Rauchverbot seit 1. Januar. Ausgenommen sind abgetrennte Raucherräume, allerdings nicht in Diskotheken.

BREMEN: Rauchverbot seit 1. Januar. Auch hier sind abgeschlossene Raucherräume ausgenommen. Geldbußen werden ab 1. Juli verhängt und betragen für Raucher bis 500 Euro und für Wirte bis 2.500 Euro.

HAMBURG: Rauchverbot seit 1. Januar. Ausnahmeregeln gelten für abgetrennte Raucherräume, Festzelte, Freischankflächen und Vereinsheime. Bußgelder für Raucher bis 200 Euro, für Wirte bis 500 Euro.

HESSEN: Bereits seit dem 1. Oktober 2007 ist in der Gastronomie das Rauchen weitgehend verboten. Abgetrennte Raucherräume sind möglich. Ausnahmeregelungen gibt es für Vereinslokale und Festzelte. Rauchern droht ein Bußgeld bis 200 Euro, Wirten bis zu 2.500 Euro.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Rauchverbot seit 1. Januar. Gastwirte dürfen Raucherräume einrichten. Bei Verstößen droht dem Wirt ab August ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro, Gäste müssen bis zu 500 Euro Strafe zahlen.

NIEDERSACHSEN: Bereits seit 1. August 2007 Rauchverbot in Gaststätten – Ausnahme: Raucherräume.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Rauchverbot ab 1. Juli – Ausnahme für Raucherräume, dort gilt dann aber ein faktisches Servierverbot. Bußgelder zwischen fünf und 1.000 Euro.

RHEINLAND-PFALZ: Rauchverbot seit 15. Februar. Ausnahme: Abgetrennte Nebenräume. Auch in Kneipen, die aus nur einem Raum bestehen und vom Inhaber selbst geführt werden, darf nach einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs im Februar vorerst weiter geraucht werden. Bußgelder für Raucher bis 500 Euro, für Wirte bis 1.000 Euro.

SAARLAND: Rauchverbot seit 15. Februar. Abgeschlossene Raucherräume sind erlaubt. Als liberalste Regelung für die Ein-Raum-Gastronomie gilt: Arbeitet im Lokal nur der Wirt, hat er die Wahl zwischen Raucher- und Nichtraucherkneipe. Der Verfassungsgerichtshof erlaubte im März vorerst das Rauchen in Wasserpfeifenlokalen.

SACHSEN: Rauchverbot seit 1. Februar. Abgetrennte Raucherräume sind in der Gastronomie, nicht aber in Diskotheken möglich. Der Verfassungsgerichtshof erlaubte in einer Eilentscheidung im März vorerst das Rauchen in inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten. Bußgelder bis 5.000 Euro, bei kleineren Verstößen sind aber 35 Euro üblich.

SACHSEN-ANHALT: Rauchverbot seit 1. Januar. In Hotels und Restaurants mit mehr als einer Gaststube können Raucherräume eingerichtet werden, nicht aber in Diskotheken. Auch in Eckkneipen ohne Angestellte darf vorerst wieder geraucht werden. Geldbußen ab 1. Juli.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Rauchverbot seit 1. Januar. Ausnahmen sind abgetrennte Raucherräume und Festzelte. Das Verwaltungsgericht Schleswig erlaubte in einer Eilentscheidung im April das Rauchen in Kneipen ohne Angestellte vorerst wieder. Verstöße werden mit Bußgeld bis 1.000 Euro geahndet.

THÜRINGEN: Rauchverbot ab 1. Juli. Gaststätten können abgetrennte Raucherzimmer einrichten. Rauchen in Diskotheken ist nur erlaubt, wenn es in dem Raum keine Tanzfläche gibt. Bußgelder für Raucher zwischen 20 und 50 Euro, für Wirte 200 bis 1.000 Euro.
 
Moderator informieren   Gespeichert Gespeichert  
 
Eure Meinung ist gefragt...
  Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
      Themen Autor Datum
    thread link
Rauchverbot und Ausnahmen in allen Bundesländern
admin 28.06.2008 11:03
Zum Anfang gehen Neues Thema
Powered by FireBoarddie neusten Beiträge direkt auf Ihrem Desktop erhalten
ZiZiZ
Powered by: ARADES