Liebe Raucherinnen, Raucher, Nichtraucherinnen und Nichtraucher,
der sächsische Verfassungsgerichtshof hat das seit Februar geltende Rauchverbot heute (27.03.08) in einem Punkt gekippt: Die Richter erlaubten in einem Eilbeschluss, dass in inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten ohne weiteres Personal ab sofort wieder geraucht werden darf. Am Eingang muss aber darauf hingewiesen werden, dass der Nichtraucherschutz dort nicht gilt. Die Entscheidung ist nur vorläufig. Für die Entscheidung im Hauptverfahren steht noch kein Termin fest.
Einen ausführlichen Bericht zum Thema gibt es unter
http://www.mdr.de/sachsen/5378764.html