Auszüge aus Nichtraucherschutzgesetz (NRSG) Berlin (1 Leser) (1) Gast
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THEMA: Auszüge aus Nichtraucherschutzgesetz (NRSG) Berlin
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admin (Admin)
Admin
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Auszüge aus Nichtraucherschutzgesetz (NRSG) Berlin vor 4 Jahren, 6 Monaten
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Geltungsbereich:
- § 1 GastG in Fassung von 1998
- veranstaltungsgebundene Betriebe des Reisegewerbes
- für Festzelte und Vereinsgaststätten gelten keine Ausnahmen
- In Discotheken gilt ein generelles Rauchverbot. (§§ 2 Abs.1 Nr.8, Abs.2
iVm 3 Abs.7 S.1)
Ausnahmen:
- (Hotel-, Pensions- u. Fremdenzimmer, § 4 Abs.1 Nr.1)
Regelung von abgetrennten Raucherräumen:
- Es können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen eingerichtet werden. Die Anzahl der Plätze im Nichtraucherbereich muss deutlich höher sein, als die
Anzahl der Plätze in Raucherraum.
- Im Raucherraum darf nicht bedient werden.
- zur Klarstellung: nicht in Discotheken (§3 4 Abs.3)
Kennzeichnungspflichten:
- sowohl Raucher-als auch Nichtraucherbereich (§ 5 S.1)
Regelung von Bußgeldern:
- für Raucher bis 100 Euro
- für Gastronomen bis 1.000 Euro
- Ebenso bei Verstoß gegen Kennzeichnungspflicht (Gastronom)
Inkrafttreten/Verabschiedung:
- 01.01.2008, Bußgelder werden ab 1.7.2008 fällig
- Verabschiedung noch nicht
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Letzte Änderung: 23.10.2007 14:17 von admin.
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admin
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23.10.2007 00:10
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